1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie des externen Datenschutzbeauftragten
Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch:
Notar/in
Dr. Oliver Thiemann, Dr. Stefanie Hüsken, Jens Marxmeier
c/o bdp Rechtsanwälte Partnerschaft mbB,
Rüttenscheider Straße 62,
45130 Essen
Phone: +49 (201) 72096-0
Mail: .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Jeder der vorgenannten Notare ist für seine Amtstätigkeit alleiniger Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Ansprechpartner für den Datenschutz:
Wir haben einen externen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 ff. DS-GVO bestellt.
Der Beauftragte für den Datenschutz hat auf die Einhaltung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und anderer Datenschutzvorschriften hinzuwirken.
Externer Datenschutzbeauftragter:
Michael Saupe
Haraldstr. 10
47228 Duisburg
Tel.: +49 2065 – 76 75 8
Mobil.: +49 173 – 38 38 333
Mail: .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Bei Fragen oder Anregungen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte direkt an unseren Datenschutzbeauftragten.
2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Zweck der Datenverarbeitung
Der Notar verarbeitet personenbezogene Daten, die er von Ihnen selbst oder von Ihnen beauftragten Dritten (z.B. Rechtsanwalt, Steuerberater, Makler, Kreditinstitut) erhält. Dazu zählen unter anderem:
Weiterhin erhebt und verarbeitet der Notar auch aus öffentlich zugänglichen Quellen Daten, z.B. Grundstücksdaten vom Grundbuchamt und Registerdaten aus Handels- und Vereinsregistern.
Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um die von Ihnen und ggf. weiteren an einem Geschäft beteiligten Personen begehrte notarielle Tätigkeit entsprechend den Amtspflichten des Notars als Träger eines öffentlichen Amtes und in Wahrnehmung einer Aufgabe, die im Interesse der Allgemeinheit an einer geordneten Rechtspflege und damit im öffentlichen Interesse liegt und in Ausübung öffentlicher Gewalt (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DS-GVO) durchführen zu können. Ferner erfolgt die Verarbeitung, um gesetzliche Mitteilungs- und Meldepflichten zu erfüllen, um Sie angemessen vor Gerichten und Behörden vertreten zu können sowie zur Korrespondenz mit Ihnen, zur Rechnungsstellung und um von Ihnen eventuell geltend gemachte Ansprüche bearbeiten zu können.
3. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt immer nur aufgrund der für den Notar geltenden berufs- und verfahrensrechtlichen Bestimmungen und Verpflichtungen, insbesondere nach der Bundesnotarordnung (BNotO) und nach dem Beurkundungsgesetz (BeurkG). Aus diesen Bestimmungen ergibt sich zugleich auch die rechtliche Verpflichtung zur Verarbeitung der erforderlichen Daten (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c). Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DS-GVO gestattet die Datenverarbeitung, da die notarielle Amtstätigkeit im öffentlichen Interesse liegt. Die Verarbeitung Ihrer besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DS-GVO erfolgt auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. f und g DS-GVO i.V.m. §§ 11, 17, 22 ff., 28 BeurkG, da dies zur Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung Ihrer Rechtspositionen erforderlich ist und die notarielle Tätigkeit aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses erfolgt. Eine Nichtbereitstellung der Daten würde dazu führen, dass die (weitere) Durchführung des Amtsgeschäfts ablehnt werden müsste.
4. Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte
Stets wahrt der Notar seine Pflicht zur Verschwiegenheit. Diese Verschwiegenheit gilt auch für alle Mitarbeiter und sonst vom Notar Beauftragte.
Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, soweit Sie nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben, dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO für die Durchführung und Abwick-lung des Urkundsgeschäfts erforderlich ist, die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DS-GVO zur Wahrnehmung und Erfüllung der Aufgaben als Notar oder nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidi-gung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutz-würdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben sowie für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DS-GVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem sein: öffentliche Register (Grundbuchamt, Handelsregister, Vereinsregister), das Zentrale Testamentsregister, das Zentrale Vorsorgeregister, Gerichte (Nachlass-, Betreuungs- oder Familiengericht), Finanzbehörden. Eine Weitergabe erfolgt zudem auch an kommunale Behörden, Landesbehörden sowie Finanzämter, wenn dies zur Durchführung eines von Ihnen gewoll-ten Amtsgeschäftes erforderlich ist. Im Rahmen der Standes- und Dienstaufsicht ist der Notar unter Umständen auch zur Erteilung von Auskünften an die Notarkammer oder seine Dienstaufsichtsbehörde verpflichtet. Auch geben wir Ihre Daten im notwendigen Umfang an andere Verfahrensbeteiligte bzw. deren anwaltliche Vertreter, an andere beteiligte Notare, Kreditinstitute und sonstige Dritte weiter, die an dem von Ihnen gewollten Rechtserfolg mitwirken müssen. Weiterhin erfolgt ggf. eine Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger. Dazu gehören von uns eingesetzte Dienstleis-ter, die wir als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DS-GVO beauftragt haben, insbes. für Bereiche der IT, Telekommunikation, Buchhaltung, Aktenvernichtung, Notarsoftwareanbieter (RA-Micro; NotarNet GmbH u.a.), webhoster etc.
Eine Übermittlung Ihrer Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation findet regelmäßig nicht statt, es sei denn, ein Verfahrensbeteiligter ist in einem Drittland ansässig, ein Verfahrensbeteiligter will oder muss eine vom Notar gefertigte Urkunde im Drittland gebrauchen und wünscht ausdrücklich eine Übermittlung.
5. Dauer der Speicherung und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden mindestens während der gesamten Dauer der notariellen Amtstätigkeit und mindestens bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Notare (§ 50 NotAktVV) gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DS-GVO steuer- und/oder handelsrechtliche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (etwa aus Handelsgesetzbuch, Strafgesetzbuch, Geldwäschegesetz oder Abgabenordnung), gesetzlichen Pflichten aus der der DONot sowie berufsrechtlicher Vorschriften zum Zweck der Kollisionsprüfung bestehen, wonach eine längeren Speicherung vorgesehen ist, diese zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften erforderlich ist oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO eingewilligt haben.
Nach § 50 Abs. 1 der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV) gelten für die Aufbewahrung von notariellen Unterlagen folgende Aufbewahrungsfristen:
6. Rechte der betroffenen Person
Sie haben gegenüber dem Notar das Recht:
Die vorstehenden Rechte gelten nur insoweit, als dass diesen nicht die notarielle Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß § 18 BNotO entgegensteht.