Seit dem 01.08.2022/2023 besteht die Möglichkeit, Urkundsgeschäfte im Gesellschaftsrecht per Videobeurkundung durchzuführen.
Technische Voraussetzungen
Notwendig dafür ist eine persönliche Registrierung des Urkundsbeteiligten bei der Bundesnotarkammer, der Download der App „Notar“ der Bundesnotarkammer auf einem NFC fähigen Smartphone, ein internetfähiger PC mit Web-Cam und Mikrophon sowie ein gültiges Ausweisdokument mit eID (bspw. Personalausweis, elektrischer Aufenthaltstitel, Unionsbürgerkarte, ein vergleichbarer EU-Ausweis) und der dazugehörigen PIN. Ob es sich um ein geeignetes Ausweisdokument handelt erkennen Sie an folgendem Zeichen:
Sofern ihr Personalausweis nicht nach dem 1. August 2021 ausgestellt wurde (Achtung: Es kommt auf das Ausstellungsdatum an, nicht auf das Gültigkeitsdatum) wird zusätzlich ein gültiger Reisepass für das Auslesen des Lichtbildes benötigt.
Welche verfahren werden derzeit technisch unterstützt?
Zahlreiche notarielle Verfahren im Gesellschaftsrecht sind bereits online möglich, z.B. die Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt). Auch diverse Anmeldungen zum Handels- oder Vereinsregister können Sie nun digital erledigen.
Für folgende Verfahren hat der Gesetzgeber die notariellen Online-Verfahren zugelassen (Stand 11/23):
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob für Ihr Vorhaben ein Online-Verfahren zulässig ist, kontaktieren Sie uns einfach! Selbstverständlich können Sie notarielle Beratung und die Urkundstätigkeit auch weiterhin bei uns vor Ort wahrnehmen.
Alle Informationen zu den Voraussetzungen und zum Ablauf der notariellen Onlineverfahren hat Ihnen die Bundesnotarkammer auf dieser Seite sehr übersichtlich und leicht verständlich aufbereitet.
Sie möchten gleich loslegen? Dann hier entlang.