Bank- und Kapitalmarkt­recht

Unter dem Bank- und Kapitalmarktrecht versteht man sämtliche zivil- und öffentlich-rechtlichen Regelungen und Vertragsbeziehungen, bei denen eine Bank Vertragspartner eines Rechtsgeschäfts oder Adressat einer hoheitlichen Maßnahme ist, insbesondere also

  • das Bankaufsichtsrecht
  • das Bankvertragsrecht, inklusive des Leasing und Factoring
  • das Kapitalmarktrecht

Zahlreiche Banken und Sparkassen zählen zu unseren langjährigen Auftraggebern; dieses Vertrauen wollen wir auch in der Zukunft rechtfertigen.
Natürlich ist unsere Beratung und unser Fachwissen auf diesem Fachgebiet ebenso von vielen mittelständischen Unternehmen wie auch Konzernen gefragt. Gerade in den aktuellen Zeiten sind wir Ihr wichtiger Begleiter und können Ihnen helfen, Schäden abzuwenden oder zu minimieren.

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