Dienst­vertragsrecht

Wir beraten Organmitglieder wie Aufsichtsräte, Vorstände oder Geschäftsführer, egal, ob sie in eigener Sache oder im Interesse ihrer Gesellschaft unseren Rat und unsere Unterstützung benötigen. Anders als ein Arbeitnehmer genießen z.B. Vorstände oder Geschäftsführer nicht den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes. Daher ist die Ausgestaltung ihres Dienstvertrages von besonderer Bedeutung für ihre Absicherung.
Wir

  • beraten bei der Ausgestaltung und Begründung dienstvertraglicher Verhältnisse
  • gestalten Vorstands- und Geschäftsführerverträge
  • erstellen Geschäfts- und Beiratsordnungen
  • prüfen bestehende Dienstverträge
  • unterstützen Sie bei Ihren Verhandlungen
  • vertreten Sie erforderlichenfalls in gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • entwerfen Aufhebungs- und Beratungsverträge.

Der betreuende Rechtsanwalt kann jederzeit Kollegen aus anderen Fachgebieten hinzuziehen.

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