Wir beraten Organmitglieder wie Aufsichtsräte, Vorstände oder Geschäftsführer, egal, ob sie in eigener Sache oder im Interesse ihrer Gesellschaft unseren Rat und unsere Unterstützung benötigen. Anders als ein Arbeitnehmer genießen z.B. Vorstände oder Geschäftsführer nicht den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes. Daher ist die Ausgestaltung ihres Dienstvertrages von besonderer Bedeutung für ihre Absicherung.
Wir
Der betreuende Rechtsanwalt kann jederzeit Kollegen aus anderen Fachgebieten hinzuziehen.