Maklerrecht

Der Makler und seine Tätigkeit sind ein wesentlicher Bestandteil vieler Immobilientransaktionen sowie auch anderer Geschäftsfelder. Damit gehört das Maklerrecht zu den wichtigsten Bereichen der immobilien- und gesellschaftsrechtlichen Beratung. Das Maklerrecht befasst sich dabei primär mit den Rechten und Pflichten von Maklern. Die sich ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen dem Maklerunternehmen, dem Käufer und dem Verkäufer einer Immobilie sind dabei häufig komplex und streitanfällig. Zentraler Punkt ist der Maklervertrag und seine Beziehung zum Hauptvertrag.

Die häufigsten Streitpunkte im Maklerrecht sind das Zustandekommen, der Inhalt und die Rechtsgültigkeit eines Maklervertrages, die Kausalität der Maklerleistung für Vertragsabschlüsse sowie der vom Makler geltend gemachte Provisionsanspruch. Die Feststellung eines Provisionsanspruches ist häufig schwierig und immer eine Frage des Einzelfalls, ebenso wie eine Beurteilung über die Aussichten, den Anspruch erfolgreich durchzusetzen oder abzuwehren.

Unsere wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten Maklerunternehmen und Transaktionsparteien in allen Rechtsfragen mit Bezug zur Tätigkeit des Maklers.

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