Die vergleichsweise geringen Gebühren für fachkundige Beratung, Beurkundung und Vollzug notarieller Tätigkeiten sind für die Beteiligten oft überraschend, denn die Höhe der Notargebühren richtet sich nicht nach der vom Notar und seinen Mitarbeitern aufgewendeten Zeit, sondern ausschließlich nach dem Geschäftswert der Angelegenheit nach den bundesweit einheitlich geltenden gesetzlichen Regelungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes. Abweichende Vereinbarungen sind hierzu gesetzlich ausgeschlossen. Hierbei gilt, dass die Notargebühr mit abnehmendem Geschäftswert geringer ausfällt. Ferner gibt es hinsichtlich der Gebührenhöhe an vielen Stellen im Gesetz Kappungsgrenzen. Damit ist gewährleistet, dass sich jeder Rechtssuchende die Inanspruchnahme eines Notars leisten kann. Hierüber geben wir gerne - auch vorab - verbindlich Auskunft.