Wir beraten und vertreten Arbeitgeber bundesweit in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechtes. Zum Umfang unserer Tätigkeiten zählen vor allem:
Wir bieten unseren Mandanten Seminarveranstaltungen an – auch inhouse –, damit die Personalverantwortlichen Ihres Unternehmens stets aktuell informiert sind. Viele Arbeitgeber begleiten wir mit unserem arbeitrechtlichen know how bereits über einen langen Zeitraum. Bei der Zusammenarbeit ist es uns wichtig, kurze, schnelle und unbürokratische Wege, angepasst an die betrieblichen Besonderheiten, zu finden und umzusetzen, wobei wir Ihnen nur realistische und tatsächlich machbare Lösungen aufzeigen. Gerne lernen wir das Unternehmen „vor Ort“ kennen, da zur Schaffung optimaler Ergebnisse eine Kenntnis der Betriebsabläufe unabdingbar ist.