Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber bundesweit in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechtes. Zum Umfang unserer Tätigkeiten zählen vor allem:

  • Bundesweite Verhandlungen mit Gewerkschaften im Hinblick auf Haustarife, Standortsicherungstarife sowie Zukunftssicherungs-Tarifvereinbarungen,
  • Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, Einigungsstellenverfahren,
  • Entwicklung von Vergütungs- und Entgeltstrukturen bzw. Begleitung bei geplanten Veränderungen bestehender Vergütungs- und Entgeltstrukturen,
  • Arbeitsrechtliche Begleitung von Unternehmensaquisitionen und Umstrukturierungen,
  • Vertretung in arbeitsgerichtlichen Urteils- und Beschlussverfahren.

Wir bieten unseren Mandanten Seminarveranstaltungen an – auch inhouse –, damit die Personalverantwortlichen Ihres Unternehmens stets aktuell informiert sind. Viele Arbeitgeber begleiten wir mit unserem arbeitrechtlichen know how bereits über einen langen Zeitraum. Bei der Zusammenarbeit ist es uns wichtig, kurze, schnelle und unbürokratische Wege, angepasst an die betrieblichen Besonderheiten, zu finden und umzusetzen, wobei wir Ihnen nur realistische und tatsächlich machbare Lösungen aufzeigen. Gerne lernen wir das Unternehmen „vor Ort“ kennen, da zur Schaffung optimaler Ergebnisse eine Kenntnis der Betriebsabläufe unabdingbar ist.

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