Arbeitsrecht

Eine unserer Kernkompetenzen ist das Arbeitsrecht.

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bundesweit im gesamten Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechtes. Unser Ziel ist es stets durch Einbringung unserer Fachkompetenz für unsere Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erreichen, Ihnen als unserem Mandanten die verschiedenen Vorgehensweisen aufzuzeigen und die mit den Handlungsalternativen verbundenen Risiken zu erklären. Wir führen für Sie arbeitsgerichtliche Prozesse, sofern sich unter Berücksichtigung der individuellen rechtlichen Gegebenheiten keine sachgerechte außergerichtliche Erledigung erzielen lässt. Zu unserem Selbstverständnis zählt, durch stetige Fort- und Weiterbildung über ein umfassendes, detailliertes und aktuelles Fachwissen zu verfügen und Sie über die aktuelle Rechtsprechung, geplante und vollzogene Gesetzesänderungen oder sich anbahnende Rechtsprechungsänderungen zu informieren und eine qualitativ hochwertige Beratung bieten zu können. Die enge Zusammenarbeit unserer 4 Fachanwälte für Arbeitsrecht sorgt auch in komplexen Vorgängen für die Wahrung des „Vieraugenprinzips“, so dass für Sie jederzeit ein kompetenter Ansprechpartner greifbar ist.

Arbeitgeber Arbeitnehmer
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