Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer bundesweit in allen Fragen des Individualarbeitsrechtes. Hierbei ist es uns ein besonderes Anliegen, bei Verhandlungen im Hinblick auf die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sowie in Kündigungsschutzverfahren mit Ihnen als unserem Mandanten den richtigen Weg zu finden zwischen einer Abfindungsregelung und dem Erhalt des Arbeitsplatzes. Dabei bevorzugen wir den direkten Kontakt zu den Arbeitgebervertretern, um ohne gerichtliche Hilfe eine zügige, pragmatische und individuell sachgerechte Lösung zu erzielen. Wir beraten Sie kompetent bei allen Arten der Lösung von Arbeitsverhältnissen sowie sämtlichen sich im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse ergebenden Problemen. Zum Umfang unserer Tätigkeiten zählen vor allem:

  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern,
  • Beratung und Vertretung bei Erhalt einer Kündigung oder einer Abmahnung,
  • Beratung bei Fragen des Teilzeit- und Befristungsrechtes,
  • Gestaltung und Überprüfung von Anstellungsverträgen und Auflösungsvereinbarungen,
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis (z.B. Vergütung, Sonderzahlungen und Gratifikationen, Entgeltfortzahlung etc.),
  • Überprüfung von Versetzungsentscheidungen des Arbeitgebers und Eingruppierungen,
  • Überprüfen und Formulieren von Zeugnissen.

Unsere Aufgabe ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Zögern Sie deshalb nicht und wenden sich bei arbeitsrechtlichen Fragen und Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber an uns.

Auch beraten und vertreten wir Betriebsräte bundesweit in allen Fragen des Kollektivarbeitsrechtes. Die von uns langjährig vertretenen Betriebsräte schätzen die Fachkompetenz und Zusammenarbeit unserer 3 Fachanwälte für Arbeitsrecht. Wir bieten Ihnen als Betriebsrat qualitativ hochwertige Beratung und führen zusammen mit Ihnen Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen mit dem Arbeitgeber. Stets mit dem Ziel, eine pragmatische und sachgerechte Lösung zu finden, vertreten wir unsere Betriebsräte ebenfalls in Einigungsstellenverfahren und in gerichtlichen Beschlussverfahren.

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