Bau- und Architekten­recht

Das Bau- und Architektenrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet. Hier gilt es nicht nur juristische, sondern auch technische und wirtschaftliche Aspekte zu beachten. Auch über das seit dem 01.01.2018 geltende neue Bauvertragsrecht hinaus, beschränkt sich dieses Rechtsgebiet nicht auf nur ein bestimmtes Gesetz, wobei das neue Bauvertragsrecht mit seinen Regelungen und Folgen für private Bauherren wie auch Unternehmer alle Beteiligten vor neue Herausforderungen stellt. Wie bei den meisten Rechtsgebieten ist auch beim Architektenrecht, Bauvertragsrecht und Bauträgerrecht in der Praxis die Schnittmenge zu anderen Rechtsgebieten immer gegeben.

Neben der “klassischen” gerichtlichen Anwaltstätigkeit sind wir sowohl auf Unternehmer- wie auch Verbraucherseite schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung, sowie auch baubegleitend tätig.  Da wir – unserer Kanzleiphilosophie folgend – Spezialisten in den wichtigsten Rechtsgebieten haben, ist Spezialwissen in diesen Bereichen ebenso vorhanden, wie rechtsgebietsübergreifend z.B. in den Bereichen Urheberrecht und Berufsrecht.

Wenn Sie Probleme oder Fragen in diesem Bereich haben, steht Ihnen nicht nur das Wissen eines Spezialisten zur Verfügung, Sie können auf das gesamte Spezialwissen der Kanzlei zurückgreifen.

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