Erbrecht

Das Erbrecht bietet wie kein anderes Rechtsgebiet dem Bürger ungeahnte Möglichkeiten, ganz ohne juristischen Beistand oder Rat die eigenen Angelegenheiten verbindlich zu regeln. Richtig angewandt erweist sich dies zum Segen für die nachfolgenden Generationen. Leider führen aber Fehler in der Praxis sehr häufig zu negativen Ergebnissen. Immer wieder wird z.B. in privatschriftlichen Testamenten der Begriff “Nacherbe” gewählt, obwohl der “Schlusserbe” gemeint war; die ungewollten Folgen zeigen sich meist erst dann, wenn es zu spät ist: nach dem Erbfall.

Die Beratung durch einen versierten Anwalt oder Notar sollte in allen Nachlassangelegenheiten ein zwingendes “Muss” sein.

Auseinandersetzung

Natürlich sind wir mit derselben Kompetenz wie bei der Gestaltung auch Ihr Berater in allen Fragen und Auseinandersetzungen nach Eintritt eines Erbfalls, sei es zur Wahrung oder Abwendung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, zur Durchsetzung Ihrer Rechte als Erbe oder Vermächtnisnehmer, bei der Begleitung als Testamentsvollstrecker, natürlich auch bei der Testamentseröffnung oder Beschaffung des Erbscheins.

Wir wissen, dass gerade in Erbschaftssachen neben allen rechtlichen Fragen die Emotionen der Beteiligten häufig sehr schwer wiegen. Deshalb sind wir stets bestrebt, Ihre Interessen zügig und in der Regel außerhalb gerichtlicher Auseinandersetzungen durchzusetzen.

Gestaltung

Bei der Gestaltung der vorweggenommene Erbfolge unter Berücksichtigung von Nießbrauch oder Wohnungsrecht, Rücktritt bei Fehlverhalten oder eigener Verarmung, ist die Kanzlei bdp ebenso Ihr kompetenter Ansprechpartner, wie bei der Erstellung des auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Testamentes oder Erbvertrages unter Berücksichtigung der Möglichkeiten im Pflichtteilsrecht,  der Varianten von Vermächtnissen, Teilungsanordnungen oder Auflagen, der Ernennung eines Vormundes für die minderjährigen Kinder oder Enkel, der Einrichtung einer Testamentsvollstreckung. Im Unternehmertestament werden dabei auch gesellschaftsrechtliche Fragen berücksichtigt. Selbstverständlich erfolgen alle Vorschläge unter individueller Berücksichtigung der Komponenten der Erbschaftssteuer.

Unser Seniorpartner Dr. Johannes Brinkmann, Mitglied im “Forum Deutsches Erbrecht”, hält schon seit 1998 regelmäßige “Erbrechtstage” ab.

Bildmotiv Fachgebiete
Nach oben