Das Erbrecht bietet wie kein anderes Rechtsgebiet dem Bürger ungeahnte Möglichkeiten, ganz ohne juristischen Beistand oder Rat die eigenen Angelegenheiten verbindlich zu regeln. Richtig angewandt erweist sich dies zum Segen für die nachfolgenden Generationen. Leider führen aber Fehler in der Praxis sehr häufig zu negativen Ergebnissen. Immer wieder wird z.B. in privatschriftlichen Testamenten der Begriff “Nacherbe” gewählt, obwohl der “Schlusserbe” gemeint war; die ungewollten Folgen zeigen sich meist erst dann, wenn es zu spät ist: nach dem Erbfall.
Die Beratung durch einen versierten Anwalt oder Notar sollte in allen Nachlassangelegenheiten ein zwingendes “Muss” sein.