Gesellschafts­recht

Unsere Tätigkeit für Sie umfasst insbesondere

  • die Gründung von Personen- (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG, GmbH & Co. KG, stillen Gesellschaften, Partnerschaften usw.) und Kapitalgesellschaften(GmbH, AG, SE);
  • die Beratung von Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten im Zusammenhang mit den operativen und satzungsmäßigen Fragestellungen der Gesellschaft (Zustimmungserfordernisse nach der Satzung, Durchführung von Gesellschafterversammlungen, Umstrukturierung der Gesellschaft, Kapitalmaßnahmen (etwa cash-pooling), Ausnutzung von genehmigten Kapital, Verhalten bei Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen usw.);
  • die Beratung im Zusammenhang Veräußerung oder Kauf von Geschäftsanteilen (Eigenkapitalersatzrecht Gesellschafterstreitigkeiten, Ausschließung von Gesellschaftern, Geltendmachung von Auskunfts- bzw. Gewinnauszahlungsansprüchen, Abfindungsstreitigkeiten, Unternehmenskaufverträge usw.)
  • die Beendigung der Gesellschaften durch Kündigung, Ausscheiden, Liquidation, Insolvenz, Umwandlungen usw.
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