Gewerblicher Rechtsschutz / Urheberrecht (Software)

Das Wettbewerbsrecht dient dazu, den Wettbewerb gegen unlautere Wettbewerbsmethoden zu schützen. Der Begriff Gewerblicher Rechtsschutz umfasst diejenigen rechtlichen Bestimmungen, die besondere geistige Leistungen auf dem gewerblichen Gebiet schützen: Dazu gehören etwa das Urheberrecht, das Patent- und das Markenrecht. All diesen Rechten ist gemeinsam, dass sie dem jeweiligen Rechtsinhaber bestimmte Leistungsergebnisse für einen definierten Zeitraum ausschließlich vorbehalten und ihm Abwehrrechte gegen unbefugte Nutzer einräumen.

Für unsere Mandanten als vornehmlich am Wirtschaftsleben beteiligten Personen, können wir durch unsere Spezialisierung auf das Wettbewerbsrecht und das Recht des Gewerblichen Rechtsschutzes sicherstellen, dass ihre unternehmerischen Ideen geschützt bleiben und das Verhalten von Konkurrenzunternehmen unter dem Aspekt der Lauterbarkeit untersucht und notfalls unterbunden werden kann.

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