Das OLG Frankfurt a.M. hat in seinem Urteil vom 14. Juni 2018 (Az. 6 U 23/17) entschieden, dass bei einer Unternehmensänderung (z.B. Wechsel eines Restaurants von einem bestimmten gastronomischen Franchise-System zu einem anderen ähnlichen System) die Weiterverwendung von Bewertungen und „Likes“, die das Restaurant während der Zugehörigkeit zu dem ersten System erhalten hat, gemäß § 5 UWG irreführend ist.
Die Beklagte ließ die Bewertungen und die Likes, die die Restaurants während ihrer Zeit als Teil des systemgastronomischen Konzepts der Klägerin erworben hatte, unverändert auch für ihre neuen „A-Restaurants“ bestehen. Damit erweckte sie bei den angesprochenen Verkehrskreisen die Fehlvorstellungen, dass die Bewertungen und Likes für die unter dem „A-Konzept“ erbrachten Gastronomiedienst-leistungen abgegeben wurden, was tatsächlich nicht der Fall war.
Abgelegt am 13.08.2018