Stärkung von Mieterrechten bei zu hoher Heizkostenabrechnung

In einem Grundsatzurteilen hat der Bundesgerichtshof am 07.02.2018 (VIII ZR 189/17) die Rechte von Mietern gestärkt. Im entschiedenen Fall hatte der Vermieter im Rahmen der Jahresabrechnung von den Mietern eine Nachzahlung von über 5.000,00 € für angeblich entstandene Heizkosten von den Mietern verlangt. Obwohl die hier relevante Wohnung weniger als 1/7 der gesamten Fläche des Heizkreises betrug, beliefen sich die damit geltend gemachten Heizkosten auf 42 % - 47 % der Verbräuche innerhalb der insgesamt beheizten Fläche.

Der BGH stellte anhand dieses Falls nun klar, dass zum einen es dem Vermieter obliegt, dazulegen und zu beweisen, dass die von ihm geforderte Nachzahlung aufgrund einer richtigen Erfassung, Zusammenstellung und Verteilung der angefallenen Kosten beruht. Zum anderen bestätigte er das Recht des Mieters in solchen Konstellationen auch Einsicht in die Verbrauchsabrechnung der im selben Heizkreis befindlichen anderen Mieteinheiten einzusehen, um die Plausibilität der ihm erteilten Abrechnung nachvollziehen zu können.

Nähere Informationen können der offiziellen Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs entnommen werden.

Abgelegt am 07.02.2018

bdp als Partnerunternehmen der Stadt Essen auf der EXPOREAL in München

Wie auch im vergangenen Jahr waren bdp vom 04.Oktober bis zum 06.Oktober 2017 als Partner-unternehmen der Stadt Essen und der EWG- Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH auf der EXPOREAL in München vertreten (weiter:www.ewg.de).

Die EXPOREAL ist die Internationale Fachmesse für Immobilien und Investoren in München. Auf dem Gemeinschaftsstand der Metropole Ruhr präsentierten sich die Städte und Kreise aus unse-rer Region (weiter: business.metropoleruhr.de). Die Messe übertraf alle Erwartungen: mehr als 40000 Teilnehmer aus 75 Ländern besuchten die 20. Internationale Fachmesse.

bdp wurde von unseren Partnern Dr. Johannes Brinkmann, Dr. Oliver Thiemann und Jens Marxmeier vertreten. Es wurden zahlreiche Gespräche mit Projektentwicklern und Investoren geführt.

Abgelegt am 09.10.2017

Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter ist unabhängig von der WEG-Abrechnung

Der Vermieter einer Eigentumswohnung hat innerhalb der Jahresfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB über die Betriebskosten abzurechnen. Das gilt auch dann, wenn der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung (WEG-Abrechnung) noch nicht vorliegt. Nur dann, wenn der Vermieter die Verspätung nach § 556 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 BGB nicht zu vertreten hat, wofür er darlegungs- und beweisbelastet ist, kann er auch nach Ablauf der Frist noch eine Nachforderung geltend machen. Eine hiervon abweichende Regelung ist dagegen gemäß § 556 Abs. 4 BGB unwirksam.

Abgelegt am 03.02.2017

Dr. Oliver Thiemann wird mit Wirkung zum 1.1.2017 Mitglied des Vorstandes von Haus & Grund Essen

Auf der Beiratssitzung am 16.11.2016 des Haus & Grund Essen e.V. wurde Dr. Oliver Thiemann, Partner von bdp, zum Mitglied des Vorstandes gewählt.

Abgelegt am 23.11.2016

Brinkman_Dewert auf der EXPO Real 2016

Auf der diesjährigen EXPO Real 2016 waren Brinkmann_Dewert als Partner der Stadt Essen am Stand der Metropole Ruhr vertreten. In angenehmer Atmosphäre bestand so die Möglichkeit sich mit den Entscheidern aus der Immobilienbranche auszutauschen.

Abgelegt am 07.10.2016

Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung von Teilen des Inventars einer Gaststätte

Die Voraussetzungen einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen liegen nicht vor, wenn der (bisherige) Pächter einer Gaststätte lediglich ihm gehörende Teile des Inventars einer Gaststätte—hier Kücheneinrichtung nebst Geschirr und Küchenartikeln—veräußert und der Erwerber den Gaststättenbetrieb sowie das übrige Inventar durch einen weiteren Vertrag von einem Dritten pachtet. Die Vereinbarungen des Pachtvertrages darf die Steuerbehörde nicht mit der Veräußerung des Inventars durch den Vorpächter in einen Vorgang zusammenfassen (BFH 4.2.2015, XI R 42/13).

Abgelegt am 05.05.2015

BGH: Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen

Der u.a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich am 18.03.2015 in drei Entscheidungen mit der Wirksamkeit formularmäßiger Renovierungs- und Abgeltungsklauseln beschäftigt. Zur Pressemitteilung des BGH

Abgelegt am 19.03.2015

Gebäude-Energieeffizienz: Energieeinsparverordnung 2014 tritt in Kraft

Am 01.05.2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten. Damit erhält der Energieausweis mehr Bedeutung: Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten will, ist künftig verpflichtet, den Energieausweis bei Besichtigungen vorzulegen. In neu ausgestellten Energieausweisen wird künftig außerdem eine Effizienzklasse für die Immobilie angegeben.

Vorlagepflicht für Energieausweis – Angabe der Effizienzklasse in neuen Ausweisen

Wie die Bundesregierung informiert, sieht die EnEV 2014 unter anderem folgende Neuerungen vor: Bei Besichtigungen im Rahmen eines Verkaufs oder einer Vermietung einer Immobilie muss der Energieausweis potentiellen Käufern oder Mietern unaufgefordert vorgelegt werden. Ferner müssen neu ausgestellte Energieausweise für die Immobilie – wie bei Elektrogeräten und Fahrzeugen – eine Effizienzklasse ausweisen. Die Skala im Energieausweis für Gebäude reicht von «A+» bis «H». A und B entsprechen dabei künftigen Neubaustandards.

Erweiterung der Austauschpflicht für Heizkessel

Ab 2015 dürfen sogenannte Konstanttemperatur-Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, nicht mehr betrieben werden. Ausgenommen von der Austauschpflicht sind Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel mit besonders hohem Wirkungsgrad.
Höhere Effizienzanforderungen für Neubauten ab 2016

Für Neubauten gelten ab dem 01.01.2016 strengere energetische Anforderungen. Der Energieverbrauch soll sich um weitere 25% verringern. Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll um durchschnittlich 20% sinken.

Abgelegt am 27.01.2015

BGH: Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand

Der Bundesgerichtshof hat sich am 19.11.2014 in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, ob ein Mieter, der einen Brand in der gemieteten Wohnung leicht fahrlässig verursacht hat, die Beseitigung des Schadens vom Vermieter verlangen kann, wenn der Schaden durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist, deren Kosten der Mieter getragen hat.

Zur Pressemitteilung des BGH

Abgelegt am 26.01.2015

BGH: Entgangener Gewinn als Schaden des Mieters bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts

Der – unter anderem für Besitzschutzansprüche zuständige – V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich am 16.01.2015 mit der Frage befasst, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Mieter, der sich durch den von einem tiefer gelegenen Balkon aufsteigenden Zigarettenrauch im Gebrauch seiner Wohnung beeinträchtigt fühlt und zudem Gefahren für seine Gesundheit durch sog. Passivrauchen befürchtet, von dem anderen Mieter verlangen kann, das Rauchen während bestimmter Zeiten zu unterlassen.

Zur Pressemitteilung des BGH

Abgelegt am 24.01.2015

Nach oben