• 26.01.2015

BGH: Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand

Der Bundesgerichtshof hat sich am 19.11.2014 in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, ob ein Mieter, der einen Brand in der gemieteten Wohnung leicht fahrlässig verursacht hat, die Beseitigung des Schadens vom Vermieter verlangen kann, wenn der Schaden durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist, deren Kosten der Mieter getragen hat.

Zur Pressemitteilung des BGH

Ablegt unter Mietrecht .

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