Mietrecht

Im Mietrecht über gewerblich genutzte Immobilien gehen beide Vertragsparteien mit den meist langfristig geschlossenen Mietverträgen ein erhöhtes Risiko ein. Auf der einen Seite ist der Mieter an einem langfristigen Bestandsschutz des Gewerberaummietvertrages interessiert, hängt doch seine wirtschaftliche Existenz davon ab. Mangels Anwendbarkeit der Kündigungs- und Bestandsschutzregelungen für Wohnraum, kommt in diesem Zusammenhang der Vertragsgestaltung eine besonders große Bedeutung zu.

Das Risiko des Vermieters auf der anderen Seite zeigt sich meist durch eine erhöhte Abnutzung der Immobilie sowie die Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Erfolg des Mieters. Aus unserer anwaltlichen Praxis sind uns die Sorgen beider Seiten bekannt. Durch langjährige Erfahrung kann unsere Beratung schon im Stadium der Vertragsverhandlungen viele Risiken abfedern. Auch bei Mandatierung zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht es uns die hohe Spezialisierung, sach- und interessengerechte Lösungen zu finden.

Das Wohnraummietrecht regelt das zwischen Vermieter und Mieter bestehende bzw. beendete Dauerschuldverhältnis, den Mietvertrag über Wohnraum. Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften sind komplex und unterliegen – wie auch die Rechtsprechung – einem ständigen Wandel. Häufigste Streitpunkte der Mietvertragsparteien:

  • Vertragsgestaltung
  • Miethöhe und Mieterhöhung
  • Betriebskosten und deren Abrechnung
  • Schönheitsreparaturen
  • Kündigung des Wohnraummietverhältnisses
  • Ansprüche der Parteien infolge des beendeten Mietverhältnisses

Zur Lösung dieser und anderer mietrechtlicher Probleme und Fragestellungen bieten wir professionelle anwaltliche Unterstützung. Im Wohnraummietrecht beraten und vertreten wir schwerpunktmäßig Vermieter, so dass wir mit deren Interessenlagen bestens vertraut sind. Dabei sind wir bestrebt, den Fall im außergerichtlichen Stadium zu lösen, scheuen aber bei Bedarf nicht die streitige Auseinandersetzung vor Gericht.

 

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