Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Es enthält Spezialregelungen für Kaufleute, zu denen auch alle im Handelsgesetzbuch geregelten Personenvereinigungen wie OHG, KG und alle Kapitalgesellschaften gehören. Es umfasst Regelungen zur Firmierung und der Rechnungslegung des Kaufmanns.

Das Handelsrecht beinhaltet zahlreiche Besonderheiten zu den im BGB geregelten Vertragstypen (Handelskauf, Kontokorrentabrede, Rügepflichten, Bürgschaften usw.) sowie die Spezialmaterie des Transport- und Speditionsrechts.

Seit dem 01.07.2006 gibt es aufgrund der sehr speziellen Materien des Handels- und Gesellschaftsrechts eine eigene Fachanwaltschaft.

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