Kann ein Schuldner mit seinem Vermögen nicht alle seine Gläubiger befriedigen, spricht man von der Insolvenz. Die Insolvenzordnung liefert ein Verfahren, das in dieser Situation dazu dienen soll, die Gläubiger des Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird.
Dieses besondere Verfahren ist geprägt vom Handeln des Insolvenzverwalters, das von den Beteiligten oft als sehr intransparent empfunden wird. Unser Bestreben ist es, unseren Mandanten in allen Phasen des Insolvenzverfahrens beratend zur Seite zu stehen und für ihn die Undurchsichtigkeit des Insolvenzverfahrens zu lichten.
Unsere Expertise betrifft vornehmlich Ihre Rechte als Gläubiger innerhalb eines Insolvenzverfahrens. Also die Geltendmachung von Forderungen gegen die Insolvenzmasse und die Abwehr von Insolvenzanfechtungen durch den Insolvenzverwalter.
Daneben unterstützen wir bei allen Rechtsfragen, welche Unternehmer als Geschäftsführer oder Gesellschafter im Vorfeld einer möglichen Insolvenz und einer vorherigen Sanierung ihres Unternehmens beachten müssen. Hier stellt sich vor allem die Haftungsgefahr der Insolvenzverschleppung.