Das Wohnungseigentumsrecht befasst sich mit den rechtlichen Beziehungen der Wohnungseigentümer untereinander. Das Wohnungseigentumsrecht hat seine rechtliche Grundlage im Wesentlichen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das zuletzt mit Wirkung ab 01.12.2020 novelliert wurde. Maßgebend für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander sind neben dem WEG die Gemeinschaftsordnung sowie die von den Wohnungseigentümern getroffenen Beschlüsse.
In allen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts sind wir seit vielen Jahren mit Erfolg tätig, sei es für Wohnungseigentümergemeinschaften als auch für Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen. Unsere Erfahrung schöpfen auch aus dem ständigen Dialog mit den in der Kanzlei tätigen Notaren. Das Wohnungseigentumsrecht ist ein wichtiges Kernstück des Immobilienrechts.