• 22.09.2021

01.01.2024 Das Personengesellschaftsrecht wird vollständig refomiert (MoPeG)

Am 10.08.2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt am 01. Januar 2024 in Kraft. Mit diesem Gesetz findet im Bereich des Personengesellschaftsrechts ein Systemwechsel statt. Insbesondere wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts völlig neu geregelt, ebenso die Fragen der Mehrheitserfordernisse und der Beschlussanfechtung. Das macht es erforderlich, dass alle Personengesellschaften ihre bestehenden Gesellschaftsverträge überprüfen, inwieweit sie dem neuen System standhalten. Das gesellschaftsrechtliche Team von bdp steht Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.

Ablegt unter Gesellschaftsrecht .

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