• 11.03.2021

Rückzahlungsklauseln in einer Fortbildungsvereinbarung

Bei der Formulierung von Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsvereinbarungen ist ein besonderes Augenmerk auf die Transparenz und Angemessenheit der Regelung zu legen. Eine Rückzahlungsklausel in einer Fortbildungsvereinbarung muss, um nicht unangemessen benachteiligend i.S.d. § 307 Abs. 1 BGB zu sein, deshalb u.a. vorsehen, dass die Rückzahlungsverpflichtung auch dann entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis aus nicht von Arbeitnehmerseite zu vertretenden personenb edingten Gründen, die bis zum Ablauf der Bleibedauer anhalten, vom Arbeitnehmer*in durch Ausspruch einer Kündigung oder aufgrund einer aus diesen Gründen geschlossenen Aufhebungsvereinbarung beendet wird ( LAG Hamm, Urteil vom 29.01.2021 - 1 Sa 954/20).

Ablegt unter Arbeitsrecht .

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