• 25.03.2022

Aufhebungsvertrag - das Gebot des fairen Verhandelns

Ob ein Aufhebungsvertrag unter Verstoß gegen das Gebot des fairen Verhandelns zustande gekommen ist, ist anhand der Gesamtumstände der konkreten Verhandlungssituation im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden. Allein der Umstand, dass der Arbeitgeber den Abschluss eines Aufhebungsvertrags von der sofortigen Annahme seines Angebots abhängig macht, stellt für sich genommen keine Pflichtverletzung gemäß § 311 Abs. 2 Nr. 1 iVm. § 241 Abs. 2 BGB dar, auch wenn dies dazu führt, dass dem Arbeitnehmer weder eine Bedenkzeit verbleibt noch der Arbeitnehmer erbetenen Rechtsrat einholen konnte (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Februar 2022 – 6 AZR 333/21)

Ablegt unter Arbeitsrecht .

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