Gemäß einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 08.09.2021, Aktenzeichen 5 AZR 149/21, kann der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert sein, wenn ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis kündigt und er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben wird, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit gerade genau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.
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