• 15.01.2016

BGH: Recht zur Verweigerung der Zahlung des Werklohns trotz Verjährung der Mängelansprüche

Der Besteller kann wegen eines Mangels der Werkleistung ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Unternehmer nach Eintritt der Verjährung der Mängelansprüche gemäß § 215 BGB geltend machen, wenn dieser Mangel bereits vor Ablauf der Verjährungsfrist in Erscheinung getreten ist und daher ein darauf gestütztes Leistungsverweigerungsrecht in nicht verjährter Zeit geltend gemacht werden konnte (BGH, Urt. v. 5.11.2015 – VII ZR 144/14).

Ablegt unter Bau- und Architektenrecht .

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