• 10.12.2014

BGH: Zur Rückforderung formularmäßiger Darlehensbearbeitungsentgelte

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung bekräftigt, wonach eine Vereinbarung von Bearbeitungsentgelten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Verbraucherkreditverträge unwirksam ist. Außerdem hat er in zwei Entscheidungen erstmals über die Frage des Verjährungsbeginns für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelten befunden. Danach begann die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB in Verbindung mit § 199 Abs. 1 BGB für früher entstandene Rückforderungsansprüche erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen. Darlehensnehmern sei infolge der unsicheren Rechtslage in Bezug auf die Bearbeitungsentgelte der Banken die Erhebung einer entsprechenden Rückforderungsklage nicht vor dem Jahr 2011 zumutbar gewesen (Urteile vom 28.10.2014, Az.: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).

Ablegt unter Bank- und Kapitalmarktrecht .

Nach oben