• 26.08.2021

Elterngeld - Änderungen ab dem 01.09.2021

Ab dem 1. September 2021 gelten mehr Teilzeitmöglichkeiten, ein flexiblerer Partnerschaftsbonus und weniger Bürokratie.

Für Eltern, die neben dem Elterngeld in Teilzeit arbeiten, enthält das Gesetz zahlreiche Verbesserungen. Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden) bezogen werden.

Der Partnerschaftsbonus wird auch flexibler. Während Eltern diesen bisher 4 Monate am Stück beziehen mussten, kann er demnächst zwischen 2 und 4 Monaten genommen werden, mit flexiblem Ausstieg und kurzfristiger Verlängerung.

Eltern besonders frühgeborener Kinder erfahren künftig dauerhaft mehr Rücksicht. Abhängig davon, wie früh das Kind auf die Welt kommt, bekommen die Eltern bis zu 4 Elterngeldmonate mehr. Wird ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren, erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Basiselterngeld. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Basiselterngeldmonate, bei zwölf Wochen drei Monate und bei 16 Wochen vier. Die zusätzlichen Basiselterngeld-Monat können sie auch in ElterngeldPlus umwandeln und so noch länger Elterngeld beziehen.

Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften wird künftig ermöglicht, dass ihre Einnahmen im Elterngeld besser berücksichtigt werden. Wenn ihre selbständigen Nebeneinkünfte im Schnitt weniger als 35 Euro im Monat betrugen, können Eltern beantragen, dass allein ihre nicht-selbständigen Einkünfte in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt für das Elterngeld berücksichtigt werden. Bisher galt für sie pauschal das Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt.

Weitere Informationen hierzu können Sie auf der Website des BMFSFJ nachlesen: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/was-aendert-sich-beim-elterngeld-ab-01-09-2021—177368#anchor-link-2-177368

Ablegt unter Arbeitsrecht .

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