• 15.09.2015

Kein Ausgleich bei Massenfranchise

Bei Franchiseverträgen, die ein im Wesentlichen anonymes Massengeschäft betreffen, rechtfertigt eine bloß faktische Kontinuität des Kundenstammes nach Vertragsbeendigung die Zahlung eines Ausgleichsanspruches in analoger Anwendung des § 89bHGB nicht. Dies hat der BGH mit Urteil vom 05.02.2015, Az. VII ZR 109/13, entschieden.

Ablegt unter Handelsrecht .

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