• 14.03.2019

Sachgrundlose Befristung und das Problem der Vorbeschäftigung

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 21. August 2019 (7 AZR 452/17)entschieden, dass die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrages nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig ist, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und der Arbeitgeberin bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von etwa eineinhalbjähriger Dauer bestanden hat, das eine vergleichbare Arbeitsaufgabe zum Gegenstand hatte.(Pressemitteilung des BAG vom 23.01.2019 Nr. 3/19)

Ablegt unter Arbeitsrecht .

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