Der Insolvenzverwalter kann aus der ihn gegenüber den Insolvenzgläubigern und dem Schuldner treffenden Vermögenserhaltungspflicht gehalten sein, bis zur endgültigen Verteilung der Masse nicht benötigte Gelder nicht nur sicher, sondern auch zinsgünstig anzulegen. Dies hat der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 26.06.2014 – IX ZR 162/13 entschieden. Zum Urteil.
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