Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 09.04.2015 entschieden (AZ. 28 U 159/14), dass eine in den Verkaufsbedingungen des Verkäufers vorgesehene Pauschalierung des Schadensersatzes auf 15 Prozent des Kaufpreises wirksam ist, wenn sie dem Käufer die Möglichkeit offen hält, eine geringere Schadenshöhe oder den Nichteintritt eines Schadens nachzuweisen.
Ablegt unter Allgemeines Vertragsrecht .