Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und die Zusammenarbeit mit uns im vergangenen Jahr und wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest sowie ein erfolgreiches neues Jahr. Auch im nächsten Jahr möchten wir natürlich gern Ihr zuverlässiger Partner bleiben.
Ablegt am 23.12.2021 unter
Am 01.10.2021 bleibt die Kanzlei wegen eines Betriebsausfluges ganztägig geschlossen. Wir sind ab dem 04.10.2021 gerne wieder für Sie da.
Ablegt am 29.09.2021 unter
Am 10.08.2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt am 01. Januar 2024 in Kraft. Mit diesem Gesetz findet im Bereich des Personengesellschaftsrechts ein Systemwechsel statt. Insbesondere wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts völlig neu geregelt, ebenso die Fragen der Mehrheitserfordernisse und der Beschlussanfechtung. Das macht es erforderlich, dass alle Personengesellschaften ihre bestehenden Gesellschaftsverträge überprüfen, inwieweit sie dem neuen System standhalten. Das gesellschaftsrechtliche Team von bdp steht Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.
Ablegt am 22.09.2021 unter Gesellschaftsrecht .
Gemäß einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 08.09.2021, Aktenzeichen 5 AZR 149/21, kann der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert sein, wenn ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis kündigt und er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben wird, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit gerade genau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.
Ablegt am 09.09.2021 unter Arbeitsrecht .
Ab dem 1. September 2021 gelten mehr Teilzeitmöglichkeiten, ein flexiblerer Partnerschaftsbonus und weniger Bürokratie.
Für Eltern, die neben dem Elterngeld in Teilzeit arbeiten, enthält das Gesetz zahlreiche Verbesserungen. Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden) bezogen werden.
Der Partnerschaftsbonus wird auch flexibler. Während Eltern diesen bisher 4 Monate am Stück beziehen mussten, kann er demnächst zwischen 2 und 4 Monaten genommen werden, mit flexiblem Ausstieg und kurzfristiger Verlängerung.
Eltern besonders frühgeborener Kinder erfahren künftig dauerhaft mehr Rücksicht. Abhängig davon, wie früh das Kind auf die Welt kommt, bekommen die Eltern bis zu 4 Elterngeldmonate mehr. Wird ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren, erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Basiselterngeld. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Basiselterngeldmonate, bei zwölf Wochen drei Monate und bei 16 Wochen vier. Die zusätzlichen Basiselterngeld-Monat können sie auch in ElterngeldPlus umwandeln und so noch länger Elterngeld beziehen.
Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften wird künftig ermöglicht, dass ihre Einnahmen im Elterngeld besser berücksichtigt werden. Wenn ihre selbständigen Nebeneinkünfte im Schnitt weniger als 35 Euro im Monat betrugen, können Eltern beantragen, dass allein ihre nicht-selbständigen Einkünfte in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt für das Elterngeld berücksichtigt werden. Bisher galt für sie pauschal das Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt.
Weitere Informationen hierzu können Sie auf der Website des BMFSFJ nachlesen: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/was-aendert-sich-beim-elterngeld-ab-01-09-2021—177368#anchor-link-2-177368
Ablegt am 26.08.2021 unter Arbeitsrecht .
Das LAG Düsseldorf führt in seiner Entscheidung vom 27.04.2021 Az.: 3 Sa 646/20 aus, dass wer im März 2020 bewusst einen Kollegen aus nächster Nähe anhustete und äußerte, er hoffe, dass er Corona bekäme, verletzte in erheblicher Weise die dem Arbeitsverhältnis innewohnende Rücksichtnahmepflicht gegenüber seinem Kollegen. Wenn der Arbeitnehmer dann auch im Übrigen deutlich macht, dass er nicht bereit sei, die Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten, genügte auch keine Abmahnung, so dass eine Kündigung grundsätzlich ohne Abmahnung gerechtfertigt sei.Der Kläger obsiegte nur deshalb mit seiner Kündigungsschutzklage, weil der Arbeitgeber seine Darlegungs- und Beweislast nicht erfüllen konnte.
Ablegt am 22.06.2021 unter Arbeitsrecht .
Die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm hat Herrn Rechtsanwalt Jens Marxmeier mit Beschluss vom 31.05.20201 zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ernannt.
Ablegt am 16.06.2021 unter Bau- und Architektenrecht .
Bei der Formulierung von Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsvereinbarungen ist ein besonderes Augenmerk auf die Transparenz und Angemessenheit der Regelung zu legen. Eine Rückzahlungsklausel in einer Fortbildungsvereinbarung muss, um nicht unangemessen benachteiligend i.S.d. § 307 Abs. 1 BGB zu sein, deshalb u.a. vorsehen, dass die Rückzahlungsverpflichtung auch dann entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis aus nicht von Arbeitnehmerseite zu vertretenden personenb edingten Gründen, die bis zum Ablauf der Bleibedauer anhalten, vom Arbeitnehmer*in durch Ausspruch einer Kündigung oder aufgrund einer aus diesen Gründen geschlossenen Aufhebungsvereinbarung beendet wird ( LAG Hamm, Urteil vom 29.01.2021 - 1 Sa 954/20).
Ablegt am 11.03.2021 unter Arbeitsrecht .
Arbeitnehmer*innen trifft eine vertragliche Nebenpflicht, am Arbeitsplatz vom Arbeitgeber bereitgestellte Masken zu Tragen. Ein Gesichtsvisier ist zum Schutz anderer Arbeitnehmer*innen und des Publikumsverkehrs nicht gleichermaßen geeignet.(ArbG Berlin, 15.10.2020 - 42 Ga 13034/20; ArbG Berlin Pressemitteilung Nr. 34/20).
Ablegt am 09.03.2021 unter Arbeitsrecht .
Am 15.02.2021 ist unsere Kanzlei geschlossen. Ab dem 16.02.2021 stehen wir Ihnen wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Ablegt am 11.02.2021 unter